Bezirkswahl – was ist das und was hat sie mit mir zu tun?

1. Keine Lust zu lesen – aber du hast ein paar Minuten Zeit, dir erklären zu lassen, warum die Bezirkswahl auch für dich wichtig ist? Dann schau dir dieses Video der Hamburger Bürgerschaft an: https://www.youtube.com/watch?v=cQG1iKG8R3k  

oder dieses Video vom NDR: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Darum-gehts-Bezirkswahlen-in-Hamburg,hamj146170.html

2. Wer darf wählen und wen kann man wählen? Was macht eigentlich die Bezirksversammlung? Der NDR hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Bezirkswahlen zusammengestellt: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/FAQ-So-funktionieren-die-Bezirkswahlen-2024-in-Hamburg,bezirkswahlen192.html



Was ist die Bezirksversammlungswahl oder auch kurz Bezirkswahl?

In Hamburg werden alle fünf Jahre die Bezirksversammlungen in den sieben Bezirken Hamburgs gewählt: Es gibt sieben Hamburg Bezirke: Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Harburg, Mitte, Nord und Wandsbek. Diese Wahl findet immer parallel zu der Europawahl statt – du gehst also einmal ins Wahllokal, aber stimmst bei zwei Wahlen ab.

Die Bezirksversammlungen entscheiden über das, was vor deiner Haustür passiert. Ob es um die finanziellen Mittel für ein Bauvorhaben geht, die Planung eines neuen Spielplatzes oder die Einrichtung einer Tempo-30-Zone.

Die Bezirksversammlung setzt die Gesetze um, die von der Hamburger Bürgerschaft beschlossen werden.


Wer darf wählen?

Alle EU-Bürger*innen, die seit mindestens drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in dem Bezirk in Hamburg haben und mindestens 16 Jahre alt sind.

Wer ordnungsgemäß gemeldet ist, braucht nichts weiter tun – du erhältst deine Wahlbenachrichtigungskarte automatisch per Post zu dir nach Hause.


Was brauche ich zum Wählen?

Die Wahlbenachrichtigungskarte reicht in den meisten Fällen. Sollte sie verloren gegangen sein oder wurde sie vergessen, reicht auch der Personalausweis. Du bekommst per Post vor der Europawahl die Wahl-Benachrichtigung, in Hamburg werden diese bis zum 18. Mai 2024 zugestellt.

Der Personalausweis wird bei Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte in der Regel nicht gebraucht; allerdings können Wahlvorstände die Vorlage verlangen. Deshalb sollte der Personalausweis stets zur Wahl mitgeführt werden.


Wie wähle ich?

Es gibt für jeden der 54 Wahlkreise in Hamburg einen eigenen Stimmzettel mit den Parteien und Kandidat*innen, die in diesem Bezirk antreten wollen. Der Stimmzettel besteht aus einem gelben Teil – das ist die Liste der Kandidat*innen für den gesamten Bezirk und ist somit innerhalb eines Bezirks die gleiche Liste. Der zweite Teil des Stimmzettels ist rot – das ist die Liste der Kandidierenden für den Wahlkreis. Du vergibst insgesamt 10 Stimmen:

– Davon sind fünf Stimmen für die Bezirkslisten von Parteien und Wählervereinigungen

– Davon sind fünf Stimmen für die Wahlkreislisten

Du kannst pro Wahlzettel die fünf Stimmen entweder verteilen oder aber auch bei einer/einem Kandidatin/Kandidaten anhäufen.

Es sollten deutlich erkennbare Kreuze in das entsprechende Ankreuzfeld gesetzt werden und keine Kommentare angebracht werden. Letztere könnten dazu führen, dass die Stimmen als ungültig bewertet werden.