Europawahl – was ist das und was hat sie mit mir zu tun?
1. Keine Lust zu lesen – aber du hast 3 Minuten Zeit dir erklären zu lassen, warum die Europawahl auch für dich wichtig ist? Dann schau dir dieses Video der Hamburger Bürgerschaft an: https://www.youtube.com/watch?v=SXq0mTJvgOg
2. Du willst mehr über die EU wissen? Zum Beispiel, wann die EU gegründet wurde, wie viele Mitgliedsstaaten es gibt und was eigentlich der Europäische Rat macht? Hier findest du viele Infos rund um die EU im Überblick: https://infopoint-europa.de/de/europa-im-ueberblick
3. You are looking for information in your mother tongue about the European Election? Go visit this website, choose „Germany“ as your country of voting and your preferred language to find out how to vote: https://elections.europa.eu/en/
4. You do not want to go into the details and just read about the basics of the European Election? Take a look at this website and choose your language in the top right corner of the website: https://elections.europa.eu/en/easy-to-read/
5. Du fragst dich, was eigentlich anders wäre, wenn es die EU nicht mehr geben würde? Joko und Klaas lassen in einem Video Expert*innen aus Politik- und Wirtschaftswissenschaft zu Wort kommen – die entsprechenden Bilder dazu wurden mit KI generiert. Hier geht es zu dem Video: https://youtu.be/dxWfZ6b2ufQ
Was ist die Europawahl?
Bei der Europawahl wählen die Menschen in der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Diese Mitglieder vertreten dann die Menschen im Parlament und heißen Abgeordnete. Davon gibt es aktuell 705. Im Jahr 2024 werden 720 Abgeordnete gewählt.
Die Wahl findet in allen 27 EU-Ländern statt.
Wer darf wählen?
Ab diesem Jahr können alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger wählen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Bei vorigen Europawahlen betrug das Mindestalter 18 Jahre.
Wer ordnungsgemäß gemeldet ist, braucht nichts weiter tun. Deutsche, die etwa wegen langem Auslandsaufenthalt, abgemeldet sind, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintrag in das Wahlregister stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der die betreffende Person zuletzt gelebt hat. Außerdem können alle Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die in Deutschland wohnen und sich bis April ins Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. Unionsbürger:innen sind Staatsangehörige der 26 anderen EU-Mitgliedstaaten. Um in Deutschland wählen zu können, müssen sie bei ihrer ersten Europawahl in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wahlregister stellen. Das hierfür notwendige Antragsformular könnt ihr auf auf den Seiten der Stadt Hamburg herunterladen. Dort erhaltet ihr auch Auskunft für das zuständige Bezirksamt.
Was brauche ich zum Wählen?
Die Wahlbenachrichtigungskarte reicht in den meisten Fällen. Sollte sie verloren gegangen sein oder wurde sie vergessen, reicht auch der Personalausweis. Du bekommst per Post vor der Europawahl die Wahl-Benachrichtigung, in Hamburg werden diese bis zum 18. Mai 2024 zugestellt.
Der Personalausweis wird bei Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte in der Regel nicht gebraucht; allerdings können Wahlvorstände die Vorlage verlangen. Deshalb sollte der Personalausweis stets zur Wahl mitgeführt werden.
Wie wähle ich?
Die Stimmzettel am Wahltag enthalten die Namen der Parteien und dann kleiner gedruckt die Angabe der ersten Personen auf den Wahllisten der Parteien.
Du kannst eine Stimme vergeben – also ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Dabei vergibst Du Deine Stimme nicht an eine Person, sondern eine Partei.
Mit Ausnahme von CDU und CSU haben alle Parteien Bundeslisten. Die CDU/CSU hat Landeslisten, weswegen bei ihr in Hamburg nur Hamburger Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel zu sehen sind. Bei allen anderen Parteien kommen die Kandidatinnen und Kandidaten aus der ganzen Republik.
Es sollte ein deutlich erkennbares Kreuz in das entsprechende Ankreuzfeld gesetzt werden und keine Kommentare angebracht werden. Letztere könnten dazu führen, dass die Stimme als ungültig bewertet wird.
Wer wird gewählt?
Deutschland entsendet als größter Mitgliedstaat mit 96 Abgeordneten von 720 Abgeordneten die meisten Personen ins Parlament. Diese gehören deutschen Parteien an, die zur Europawahl antreten.
Es wird nach dem Prinzip des Verhältniswahlrecht gewählt. Das heißt, die Sitze werden entsprechend der prozentualen Ergebnisse verteilt. Parteien, die ein gutes Wahlergebnis bekommen, können mehr Menschen von ihrer Liste ins Parlament entsenden als solche, die wenig Stimmen bekamen.
Anders als bei den übrigen Wahlen gibt es hierfür derzeit keine Sperrklausel. Bei den Bundestagswahlen gelten 5% als Sperrklausel. Parteien, die weniger Stimmen erhalten, ziehen nicht in den Bundestag ein. Bei der Europawahl gibt es keine solche Regelung. Aufgrund der 96 Sitze reichen für Parteien derzeit deshalb grob gerundet ein Prozent der Stimmen, um eine oder einen Abgeordnete*n ins Parlament zu entsenden.
Warum soll ich wählen gehen?
Als engagierte Bürgerinnen und Bürger sollten wir uns bewusst sein, dass unsere Stimmen einen direkten Einfluss auf die Zukunft Europas haben. Jede einzelne Stimme zählt und trägt dazu bei, dass unsere gemeinsame europäische Zukunft in unserem Sinne gestaltet wird. Auf europäischer Ebene werden Regeln gemacht, die für alle Menschen in der EU gelten, z.B. in den Bereichen Wirtschaft, Sicherheit, Klimawandel und Umweltschutz. Ganz konkret
Quellen: u. a. Europa Union Hamburg e.V.